Hausordnung
1. Geltungsbereich
1.1 Der räumliche Geltungsbereich dieser Hausordnung gilt für das gesamte Grundstück der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
1.2 Diese Hausordnung ist von allen Personen während des Veranstaltungszeitraumes zu beachten.
2. Zugelassener Personenkreis
2.1 Im Geltungsbereich dieser Hausordnung dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte besitzen oder ihre Zutrittsberechtigung auf eine andere Art (z.B. durch gültigen Berechtigungsausweis) nachweisen können.
2.2 Zutritt zum Geltungsbereich wird nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Auf Verlangen des Sicherheitspersonals bzw. des Veranstalters ist ein gültiger Personal bzw. Reisepass vorzulegen!
2.3 Personen, denen durch den Betreiber der Anlage und /oder durch eine gerichtliche Entscheidung Hausverbot für die Anlage erteilt wurde, haben kein Zutrittsrecht zum Veranstaltungsgelände.
3. Eintrittskontrollen
3.1 Jede Person ist bei Betreten der Anlage verpflichtet, dem Sicherheitspersonal und dem Veranstalter ihre Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Nach Durchschreitung der Einlasskontrolle sind die Eintrittkarten unübertragbar. Während des Aufenthalts in der Anlage besteht die Vorzeige- und Aushändigungspflicht bei entsprechendem Verlangen des Kontroll-, Sicherheitspersonals und Veranstalter. Eine Begründung des Vorzeigeverlangens ist nicht erforderlich. Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Besuch derjenigen Veranstaltungen, für welche sie gekauft wurden. Nach Verlassen der Anlage und Ende der jeweiligen Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eventueller Missbrauch von Eintrittskarten führt zu deren Verlust, zum sofortigen Verweis von der Anlage und zieht ggf. gerichtliche Schritte nach sich. Schwarzhandel wird angezeigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
3.2 Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, dass sie nach dieser Hausordnung verbotene Gegenstände (z.B. Waffen, Flaschen etc.) mit sich führen oder in sonstiger Weise die Sicherheit und Ordnung in der Anlage gefährden könnten,sind vom Sicherheitspersonal sowohl beim Eintritt in die Anlage, als auch nach Eintritt und während des Aufenthalts in der Anlage berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel zur Klärung des Sachverhaltes Nachschau in Bekleidungsstücken und mitgeführten Behältnissen zu halten und verbotene Gegenstände abzunehmen, Feststellung zu übermäßigem Alkohol- oder Drogenbeeinflussung zu treffen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, wird vom Sicherheitspersonal vom Betreten der Anlage ausgeschlossen oder der Anlage verwiesen wenn er dort angetroffen wird.
3.3 Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen stehen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen und mit deren Sicherstellung durch das Sicherheitspersonal nicht einverstanden sind oder erkennbar schwer alkoholisiert sind werden der Anlage verwiesen bzw. vom Einlass ausgeschlossen. Wir behalten uns Stichprobenartige Alkoholkontrollen vor.
3.4 Der Besitz einer gefälschten Karte für die Veranstaltung wird Strafrechtlich verfolgt. Der Einlass mit der gefälschten Karte auf das Veranstaltungsgelände wird nicht gewährt.
4. Nutzung der Anlage
4.1 Innerhalb der Anlage hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird.
4.2 Das Rauchen ist innerhalb der geschlossenen Veranstaltungsräume verboten! Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Diese Befinden sich ausschließlich im Außenbereich.
5. Werbung und Dekoration
5.1 Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Anlage grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht aufgrund schriftlicher vertraglicher Vereinbarung gegenüber des Veranstalters mit den Nutzern zulässig sind und im Rahmen dieser Vereinbarungen eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung des Vertrags besteht oder durch schriftliche Genehmigung des Veranstalters im Einzelfall gestattet wurden.Die Verteilung von Flugzetteln und Zeitschriften oder ähnlichem ist auf dem gesamten Gelände untersagt!
6. Verkauf von Waren / Bewirtung
6.1 Das Verkaufen, Verschenken von Waren aller Art, Eintrittskarten, die Verteilung von Drucksachen oder die Durchführung von Sammlungen in der Anlage das Aufstellen von Einbauten, Buden, Ständen und dgl. ist untersagt, es sei denn, es erfolgt im Rahmen einer vertraglichen Berechtigung des jeweiligen Nutzers / Veranstalters und die erforderliche Genehmigung liegt vor.
6.2 Die Bewirtung von Nutzern und sonstigen Besuchern ist grundsätzlich nur über den vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Caterer gestattet.
7. Haftung
7.1 Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
7.2 Das Deponieren von Wertgegenständen, Kleidungsstücken, Ausrüstungsgegenständen innerhalb des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, auch wenn diese in versperrten Kästen oder Umkleidekabinen verwahrt werden.
8. Fundstücke
Fundstücke sind im Organisationsbüro abzugeben.
9. Verbote
9.1 Personen im Geltungsbereich dieser Hausordnung ist das Mitführen folgender Sachen untersagt:
Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge, Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände sowie Getränke und Speisen aller Art und Tiere.
9.2 Untersagt ist Personen im Geltungsbereich dieser Hausordnung weiterhin:Bereiche, die als für Besucher nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten mit Gegenständen zu werfen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
10. Zuwiderhandlungen
10.1 Personen, die gegen die Vorschriften der Hausordnung verstoßen, können unbeschadet weiterer Rechte des Veranstalters ohne Entschädigung der Zutritt zur Anlage verweigert und/oder können von der Anlage verwiesen werden. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der Anlage im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann unbeschadet weiterer Rechte des Betreibers bzw. des Veranstalters ohne Entschädigung ein Hausverbot ausgesprochen werden.
10.2 Sofern durch Handlungen im Sinne des § 9 dieser Hausordnung oder durch sonstige schuldhafte Schädigungshandlungen Schäden entstehen, werden die Verursacher – sofern nicht vertragliche Regelungen Anwendung finden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz herangezogen.
10.3 Besteht der Verdacht, dass eine Person im Geltungsbereich dieser Hausordnung eine strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird Anzeige erstattet.
10.4 Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden durch das Sicherheitspersonal abgenommen und in den dafür vorgesehenen Depots verwahrt. Beim verlassen der Veranstaltung ist eine Rückgabe nach Prüfung des Allgemeinzustandes der Person möglich.
11. Schlussbestimmung
11.1 Diese Hausordnung tritt am 27.01.2011 in Kraft.
11.2 Besucher erkennen mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes die Hausordnung an.
11.3 Diese Hausordnung kann vom Veranstalter jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe (Version) dieser Hausordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.